Erklärung zur Barrierefreiheit der URBANA TELEUNION Rostock GmbH & Co. KG (infocity Rostock)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.infocity-rostock.de.
Wir arbeiten daran, unsere an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichteten Produkte und Dienste, insbesondere unsere Kommunikation, barrierefrei zu gestalten. Nicht alle unsere Ziele haben wir dabei erreichen können, was vor allem am Umfang der Herausforderung liegt. Daneben gibt es aber auch einzelne Fälle, in denen wir wegen entgegenstehender rechtlicher Anforderungen oder wegen der Unangemessenheit des Aufwandes darauf verzichten, Barrierefreiheit herzustellen.
Welche Ziele wir insgesamt verfolgen, welche Lösungen wir bereits bieten und was noch zu tun bleibt, können Sie im Folgenden näher erfahren.
Webseiten, Dokumente
Für unsere Webseiten und Dokumente haben wir uns entschlossen, nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und dem noch zu erlassenden harmonisierten Standard EN 301 549 umzusetzen, sondern wollen die Stufe ‘WCAG AA’ erreichen. Auf diesem Weg haben wir bereits viel erreicht und einen großen Teil unserer Webseiten und Dokumente erfolgreich an diesen weltweit anerkannten Standard angepasst.
Natürlich aber gibt es noch viel zu tun, da noch nicht alle Ziele vollständig erreicht sind:
- Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
- Auf fast allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf fast allen Seite gibt es ein 'object' Elemente ohne Beschriftung. Diese können beispielsweise Audios oder Videos enthalten.
- Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
- Auf mehreren Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf einzelnen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
- Auf mehreren Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.
- Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
- Auf mehreren Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
Die Website wird im 3. Quartal des Jahres 2025 auf ein neues Content-Managementsystem umgestellt. Dabei werden die Anforderungen der Barrierefreiheit in Struktur und Gestaltung grundlegend zur Orientierung genutzt.
Eingabemodalitäten
Die für Sie wichtigsten Dokumente stehen bei uns natürlich besonders im Fokus, weswegen wir sie mit besonderem Nachdruck anpassen. Wir planen, sie bis zum 4. Quartal 2025 vollständig barrierefrei anbieten zu können.
Dokumente, für die gesetzliche vorgegebene Formulare existieren (z.B. Vertragszusammenfassung, Produktinformationsblatt), werden von uns nur so weit an die Barrierefreiheitsanforderungen angepasst, als die gesetzlichen Vorgaben dadurch nicht verletzt werden.
Kundenservice
Unseren Kundenservice können Sie über mehrere Kanäle kontaktieren, welche unterschiedliche aber in Summe alle sensorischen Kanäle bedienen. Allerdings gibt es einzelne spezielle Angebote, die noch nicht über alle diese Kanäle wahrnehmbar sind. Zudem kann es noch dazu kommen, dass Kontakte, die auf einem Kanal beginnen, auf einen anderen Kanal wechseln müssen.
Authentifizierungsmechanismen stehen derzeit nicht in barrierefreier Form zur Verfügung, da Veränderungen der Mechanismen gesetzliche und behördliche Vorgaben verletzen würden.
Da wir keine eigenen Videodienste anbieten, bieten wir auch selbst keinen Gesamtgesprächsdienst an. Ihnen steht jedoch das von der Bundesnetzagentur beauftragte Angebot der Tess GmbH nach § 51 Abs. 4 TKG zur Verfügung.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der mit der Entwicklung der Website beauftragten Agentur mittels Lighthouse Accessibility Audit von Chrome for Developers und dem Web Accessibility Checker von EqualWeb durchgeführt.
Sonstiges, Durchsetzung
Sollten Sie bei der Nutzung unserer Dienste und Produkte auf Barrieren stoßen,
können Sie diese jederzeit
per E-Mail an barrierefreiheit@ infocity-rostock.de
per Post an
URBANA TELEUNION Rostock GmbH & Co. KG, Abteilung BF, Nobelstr. 55, 18059 Rostock
oder
per Telefon 03814058877 (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
melden.
Sie können diese natürlich auch bei der für uns nach Abschnitt 6 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zuständigen Aufsichtsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
melden.
Die Erklärung wurde am 20.6.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.6.2025 überprüft.