FAQ Kabelanschluss infocity Rostock
Fragen zur Umstellung 01.07.2024 aufgrund Gesetzesänderung
Was ist neu?
Aufgrund gesetzlicher Änderungen entfällt der Kabelanschluss ab 01.07.2024 aus den abrechenbaren Leistungen Ihrer Betriebskosten.
Warum erfolgt die Umstellung?
Die Bundesregierung hat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgenommen, die unter anderem Auswirkungen auf die Abrechnung des Kabelanschlusses hat.
Derzeit ist der Kabelanschluss ein fester Bestandteil Ihrer Nebenkostenmiete. Ihr Vermieter hat mit URBANA TELEUNION Rostock GmbH & Co. KG (besser bekannt als infocity) einen sogenannten Sammelvertrag für den Kabelanschluss geschlossen. Diese Kosten legt Ihr Vermieter auf die Mietnebenkosten um.
Ab 01.07.2024 darf Ihr Kabelanschluss von infocity nicht mehr über die Mietnebenkosten durch Ihren Vermieter abgerechnet werden.
Damit Sie weiterhin den Kabelanschluss wie gewohnt nutzen können, zum Fernsehen, Radio hören, ins Internet gehen oder telefonieren, benötigen Sie ab dem 01.07.2024 einen eigenen Kabelanschlussvertrag mit infocity (Einzelnutzervertrag).
Welche Vorteile habe ich durch die Gesetzesänderung?
Sie können nun selbst entscheiden, ob Sie den Kabelanschluss nutzen möchten oder nicht.
Wer ist wann von der Umstellung betroffen?
Alle Mieter, die bislang Ihren Kabelanschluss über die Mietnebenkosten bezahlt haben, sind betroffen. Für die meisten findet die Abrechnungsänderung ab 01.07.2024 statt. Informationen dazu bekommt man über den Vermieter oder infocity.
Wann muss ich handeln?
Wenn Sie einen Dienst aus der Kabelanschlussdose nutzen, egal, ob Sie fernsehen oder nur den Internetanschluss über Kabel nutzen, dann sollten Sie jetzt umbuchen.
Woran erkenne ich, ob ich über infocity den Kabelanschluss nutze?
In Rostock ist infocity Rostock der einzige Kabelnetzbetreiber.
Auf unserem Dach befindet sich eine Satellitenschüssel und ich zahle für Fernsehen Gebühren in den Nebenkosten. Bin ich auch betroffen?
Auch für Mieter in Objekten mit Satellitenanlage trifft die Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu. Prüfen Sie in der Verfügbarkeitsabfrage auf unserer Webseite infocity-rostock.de/kabelhaft, ob Sie einen Vertrag buchen können. Infocity hat auch einige wenige Satellitenanlagen in Betrieb. Oder fragen Sie Ihren Vermieter
Ich habe bei infocity bereits einen Internetvertrag gebucht, betrifft die Umstellung auch mich?
Ja. Der Kabelanschluss ist Voraussetzung für die Nutzung weiterer Dienste, wie z.B. Internet über Kabel. Als Sie den Internetvertrag abgeschlossen haben, war der Kabelanschluss Bestandteil Ihrer Miete. Die Voraussetzung war erfüllt. Ab 01.07.2024 benötigen Sie auf jeden Fall einen Einzelnutzervertrag mit infocity, damit Sie weiter im Internet surfen können. Übrigens: Der Vertragspartner Ihres Internetvertrages ist Vodafone.
Welche monatlichen Kosten habe ich?
Der Kabelanschluss von infocity kostet 12,99 € monatlich. Neben diesem Preislistenpreis gibt es weitere Sondertarife. Welcher Preis für Sie gilt, finden Sie auf https://infocity-rostock.de/kabelhaft indem Sie einen Verfügbarkeitscheck durchführen.
Warum zahle ich einen anderen Preis als meine Bekannten/Verwandten? (9,99 €/12,99 €)
Der Standardpreis für einen Einzelnutzervertrag bei infocity beträgt 12,99 €. Mit bestimmten Vermietern oder Verwaltungen, insbesondere Wohnungsgenossenschaften mit großen Wohnungsbeständen, haben wir spezielle Kooperationsvereinbarungen geschlossen, die eine langfristige und unterstützende Zusammenarbeit garantieren. Gemäß diesen Vereinbarungen wurde ein reduzierter Preis von 9,99 € beziehungsweise 9,95 € vereinbart.
Kann ich meinen Internetvertrag und den Kabelanschlussvertrag kombinieren?
Nein, leider nicht. Es sind zwei verschiedene Vertragspartner, Vodafone für den Internetanschluss und infocity für den Kabelanschluss. Dafür profitieren Sie aber von unserem Service vor Ort als lokaler Kabelnetzanbieter. Grundsätzlich können Sie bei uns auch alle Fragen zu Ihren Verträgen von Vodafone stellen und werden umfassend beraten. Es fühlt sich also für Sie so an, als käme alles aus einer Hand.
Wo kann ich den Kabelanschluss buchen?
Buchen können Sie ganz einfach online auf https://infocity-rostock.de/kabelhaft, am Telefon unter 0381 405 88 0, in unseren Kundenzentren oder bei unseren Vertriebspartnern https://infocity-rostock.de/kabelanschluss-vertriebspartner
Wann kann ich einen Einzelnutzervertrag buchen?
Voraussetzung ist, dass Vermieter und infocity vertraglich vereinbart haben, dass infocity die Kabelanlage in Ihrem Haus weiter betreiben darf. Erst danach können Sie den Einzelnutzervertrag mit infocity schließen - persönlich vor Ort, telefonisch oder online.
Wie kann ich herausfinden, ob ich einen Einzelnutzervertrag abschließen kann?
Nutzen Sie hierzu unseren Verfügbarkeitscheck auf unserer Webseite infocity-rostock.de/kabelhaft.
Ist ein Vertrag an Ihrer Adresse noch nicht buchbar, fragen Sie Ihren Vermieter.
Wie geht es weiter, wenn mein Vermieter sich nicht kümmert?
Wir werden von unserer Seite aus, keine Verträge kündigen und somit keine Abschaltungen vornehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter.
Warum sollte ich meinen Kabelanschluss schon im Voraus buchen?
Bei frühzeitiger Buchung erlässt Ihnen infocity das Bereitstellungsentgelt. Diese Aktion gilt bis zum 30.06.2024. In Rostock sind ca. 90.000 Familien betroffen. Je dichter die Änderung heranrückt, umso eher kann es zu Wartezeiten bei der Buchung in den Kundenzentren oder am Telefon kommen.
Muss ich den Kabelanschluss bei meinem Vermieter kündigen?
Nein. Der aktuelle Vertrag besteht zwischen Ihrem Vermieter und infocity. Wenn Sie den Kabelanschluss nicht mehr nutzen möchten, dann buchen Sie keinen Einzelnutzervertrag. Liegt am 01.07.2024 kein Einzelnutzervertrag mit Ihnen vor, gehen wir davon aus, dass Sie den Anschluss nicht weiter nutzen möchten und sperren den Anschluss.
Ich habe gelesen, dass man einen Filter setzen kann, um Internet und Fernsehen zu trennen? Ich kann den Internetanschluss dann auch ohne einen Kabelanschlussvertrag nutzen.
Eine Trennung/Ausfilterung/Abschaltung von TV-Signalen an der Kabelfernsehdose ist im Rostocker Kabelnetz technisch durch einen Filter oder ein ähnliches Bauteil nicht möglich. Die Aussage auf der Internetseite der Verbraucherzentrale trifft für das Rostocker Kabelnetz nicht zu.
Welche Alternativen gibt es zum Kabelanschluss?
DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
IPTV: Fernsehempfang per Internet
Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt, Private Satellitenanlagen (SAT). Bitte beachten Sie, dass Satellitenanlagen von Ihrem Eigentümer genehmigt und fachmännisch montiert werden müssen.
Was passiert, wenn ich den Kabelanschluss nicht umbuche?
infocity Rostock geht davon aus, dass der Anschluss von Ihnen nicht mehr genutzt wird.
Ab Juli 2024 erfolgt die Sperrung des Anschlusses für Ihre Wohnung.
Weder Fernsehen noch Internet sind danach über Kabel möglich.
Muss ich am Umstellungstag zu Hause sein?
Nein. Am Umstellungstag müssen Sie nicht zu Hause sein.
Muss ich an meinem Fernseher Umstellungen vornehmen?
Nein. Ein Sendersuchlauf oder andere Einstellungen sind nicht notwendig.
Kann ich meine jetzige Hardware behalten?
Ja. Ihre jetzige Hardware funktioniert weiterhin.
Allgemeine Fragen zum Kabelanschluss
Was sind die Vorteile des Kabelanschlusses?
Fernsehen und Radio hören über den Kabelanschluss ist einfach. Man verbindet den Fernseher via Kabel (Koax) mit der Dose, Sendersuchlauf und los geht´s. Der Kabelanschluss zeichnet sich durch eine einfache Handhabung aus und ist wenig störanfällig. Gewitter und Störungen beim Internetempfang beeinflussen das Kabelfernsehen nicht. Mit dem Kabelanschluss können Sie über 100 Fernseh- und über 75 Radioprogramme empfangen.
Mit dem Kabelanschluss erhalten Sie die Voraussetzung für Zusatzdienste, wie Internet über Kabel oder PayTV. Mit Internet über den Kabelanschluss können Sie Geschwindigkeiten bis zu 1Gigabit pro Sekunde erreichen. Bisher gibt es keinen Anbieter in Rostock, der schnelleres Internet anbietet.
Kann ich Kabelfernsehen nur bei infocity buchen?
Einziger Kabelnetzbetreiber in Rostock ist infocity. Das Kabelfernsehen ist Bestandteil des Kabelanschlussvertrages. Der Kabelanschlussvertrag beinhaltet das Radio- und Fernsehsignal bis zur Wohnung für alle unverschlüsselten empfangbaren SD- und HD-Sender und ist Voraussetzung für weitere Dienste über Kabel.
Welche monatlichen Kosten habe ich?
Der Kabelanschluss von infocity kostet 12,99 € monatlich. Neben diesem Preislistenpreis gibt es weitere Sondertarife. Welcher Preis für Sie gilt, finden Sie auf https://infocity-rostock.de/kabelhaft indem Sie einen Verfügbarkeitscheck durchführen.
Warum zahle ich einen anderen Preis als meine Bekannten/Verwandten? (9,99 €/12,99 €)
Der Standardpreis für einen Einzelnutzervertrag bei infocity beträgt 12,99 €. Mit bestimmten Vermietern oder Verwaltungen, insbesondere Wohnungsgenossenschaften mit großen Wohnungsbeständen, haben wir spezielle Kooperationsvereinbarungen geschlossen, die eine langfristige und unterstützende Zusammenarbeit garantieren. Gemäß diesen Vereinbarungen wurde ein reduzierter Preis von 9,99 € beziehungsweise 9,95 € vereinbart.
Wo kann ich den Kabelanschluss buchen?
Buchen können Sie ganz einfach online auf https://infocity-rostock.de/kabelhaft, am Telefon unter 0381 405 88 0, in unseren Kundenzentren oder bei unseren Vertriebspartnern https://infocity-rostock.de/kabelanschluss-vertriebspartner
Bei der Onlinebuchung bekomme ich immer eine Fehlermeldung, wenn ich meine Adresse eingebe. Woran kann das liegen?
Geben Sie nur die ersten Buchstaben Ihrer Straße ein.
Es erscheint eine Auswahl an Straßennamen.
Wählen Sie Ihre Straße aus den Vorschlägen aus.
Ergänzen Sie die Hausnummer.
Klappt es erneut nicht, rufen Sie uns gern an.
Kann ich meinen Internetvertrag und den Kabelanschlussvertrag kombinieren?
Nein, leider nicht. Es sind zwei verschiedene Vertragspartner, Vodafone für den Internetanschluss und infocity für den Kabelanschluss. Dafür profitieren Sie aber von unserem Service vor Ort als lokaler Kabelnetzanbieter. Grundsätzlich können Sie bei uns auch alle Fragen zu Ihren Verträgen von Vodafone stellen und werden umfassend beraten. Es fühlt sich also für Sie so an, als käme alles aus einer Hand.
Sind Kabelanschlussgebühren das gleiche wie Rundfunkgebühren?
Nein, Kabelanschluss- und Rundfunkgebühren sind nicht das gleiche. Rundfunkgebühren zahlen Sie direkt an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese Gebühren sind für alle Haushalte verpflichtend, egal, ob öffentlich-rechtliche Sender geschaut werden oder nicht. Der Kabelanschluss ist dagegen ein Produkt, das von einem Kabelnetzbetreiber technisch bereitgestellt wird.
Wie geht es nach Vertragsabschluss weiter?
Sie erhalten eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post sowie die Zugangsdaten für das Kundenportal. Vor der ersten Abbuchung erhalten alle Kunden ein weiteres Schreiben mit dem Hinweis zur Abbuchung.
Sollte der Anschluss in Ihrer Wohnung gesperrt sein, wird der Anschluss durch einen unserer Techniker meistens an dem von Ihnen gewünschten Termin frei geschaltet.
Muss ich mich im Kundenportal anmelden, damit ich den Kabelanschluss auch nutzen kann?
Nein. Sie können den Kabelanschluss nutzen, ohne sich im Kundenportal anzumelden.
Im Kundenportal können Sie sich z.B. Ihre Rechnungen ansehen und ausdrucken. Das Kundenportal soll den Kontaktweg zwischen Ihnen und uns erleichtern. Weitere Service-Anliegen werden in Zukunft in das Portal integriert (beispielsweise Umzugsmeldungen).
Wann erfolgt die Abbuchung?
Die Abbuchung erfolgt immer am Anfang des Monats, frühestens am 2. Werktag des Monats.
Gibt es die Möglichkeit einen anderen Abbuchungszyklus zu wählen?
Nein. Diese Möglichkeit gibt es nicht.
Kann man auch jährlich oder quartalsweise zahlen?
Nein. Diese Möglichkeit besteht zurzeit nicht.
Bekomme ich eine Rechnung?
Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie die Zugangsdaten für das Kundenportal. Ihre Rechnungen können Sie sich im Kundenportal ansehen und herunterladen. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, das Kundenportal zu nutzen, gibt es auch die Möglichkeit des Postversandes. Bitte melden Sie sich dazu bei uns.
Was passiert nach den 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit?
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit weiter. Sie können den Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Auf Ihrer Rechnung können Sie Kündigungsfrist und Laufzeit des Vertrages nachlesen. Einmal im Jahr erhalten Sie per Post ein Schreiben von uns, indem wir Sie über den besten Tarif informieren.
Erhöht sich nach den 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit der monatliche Preis für den Kabelanschluss?
Nein, während und nach der Vertragslaufzeit erhöht sich der monatliche Preis aktuell nicht.
Benötige ich einen Nachweis, wenn ich innerhalb der Vertragslaufzeit umziehe?
Teilen Sie uns einfach Ihren Umzug mit, gern per E-Mail, persönlich oder telefonisch. Benötigen wir in seltenen Fällen einen Nachweis zur Prüfung, werden wir Sie danach fragen.
Kostet es was, wenn ich umziehe?
Nein. Aktuell nicht.
Ich wohne in einem Einfamilienhaus und möchte gern einen Kabelanschluss nutzen. Was muss ich tun?
Im Einfamilien- oder Reihenhaus müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit wir Ihren Kabelanschluss installieren können:
- ist ein sogenannter Übergabepunkt (ÜP) betriebsbereit im Haus vorhanden
- ist eine Steckdose in der Nähe des Übergabepunktes vorhanden
- ist ein Potentialausgleich vorhanden
Was bedeutet DVB-C Tuner?
Die Abkürzung DVB steht für Digital Video Broadcasting, d.h. digitale Übertragung von Hörfunk- und Fernsehsignalen. Es gibt neben DVB-C (Cable – Kabel), auch DVB-S (Satellit) und DVB-T (terrestrische Übertragung). Möchten Sie den Kabelanschluss nutzen, müssen Sie in Ihrem Fernseher den internen Tuner DVB-C auswählen.
Warum habe ich kein Widerrufsrecht beim Einzelnutzervertrag?
Wenn Sie in einem Ladengeschäft, z.B. in einem infocity-Kundenzentrum oder bei unseren Vertriebspartnern einen Einzelnutzervertrag abgeschlossen haben, haben Sie laut §312g BGB kein Widerrufsrecht.
Haben Sie den Vertrag telefonisch oder online abgeschlossen, steht Ihnen selbstverständlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Für einen wirksamen Widerruf ist eine fristgerechte Widerrufserklärung notwendig.