Nutzen Sie die Immobilie selbst?
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Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen besteht kein Handlungsdruck!
Vermieten Sie Ihre Immobilie?
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Sind Sie Vermieter und haben einen bestehenden Mehrnutzervertrag (MVG) für den Kabelanschluss, so können Sie die Kosten für den Kabelanschluss ab 01.07.2024 nicht mehr gemäß Betriebskostenverordnung über die Nebenkosten beim Mieter abrechnen.
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Entscheiden Sie sich, ob Sie den Mehrnutzervertrag fortführen oder einen Gestattungsvertrag abschließen möchten, bei dem jeder Mieter einen eigenen Kabelanschluss bei Bedarf bei infocity Rostock buchen kann! Auch wenn Sie sich zur Fortführung des MVG entschließen, informieren Sie uns bitte, damit Ihre Mieter zuverlässig den Status Ihres Objekts über unsere Verfügbarkeitsabfrage prüfen können.
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Der Gesetzgeber hat für vor dem 01.12.2021 geschlossene Verträge zur Fernsehversorgung ein Sonderkündigungsrecht frühestens zum 30.06.2024 vorgesehen.
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