Hinweis für Wechsel auf Gestattungsvertrag:
Möglicherweise muss die Hausverteilanlage bei einem Gestattungsvertrag für die Einzelnutzung umgerüstet werden. Da in Rostock sehr viele Vermieter von der Gesetzesänderung betroffen sind, können wir nur für Umrüstungsaufträge bis 30.11.2023 sicherstellen, dass die Anlage bis zum 01.07.2024 entsprechend ausgerüstet ist. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob eine Umrüstung für Ihre Immobilie notwendig ist.